Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich und geografischer Fokus
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vereinbarungen, Offerten, Lieferungen und Dienstleistungen (einschließlich der Werkzeugschleiferei) der Firma Dulco GmbH.
1.2 Die AGB gelten sowohl für Privatpersonen (Konsumenten/B2C) als auch für Unternehmen (Endverbraucher und Wiederverkäufer/B2B) mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma Dulco GmbH hätte ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
1.4 Territoriale Beschränkung und Exportverbot: Die von der Firma Dulco GmbH angebotenen Produkte und Werkzeuge entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz. Sie sind mangels EU-Konformität (insbesondere bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Konformitätszertifikaten) nicht für den Markt außerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein zugelassen. Der Vertrieb, die Lieferung sowie der gewerbliche Weiterverkauf durch den Kunden erfolgen ausnahmslos innerhalb dieses Gebietes. Ein Export in den EU/EFTA-Raum oder in Drittstaaten ist strikt untersagt. Der Kunde stellt die Firma Dulco GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, die aus einer Missachtung dieses Exportverbots im Ausland entstehen.
2. Vertragsabschluss und Preise
2.1 Vertragsabschluss und Kataloge
Die Präsentation von Werkzeugen, Preisen und Dienstleistungen (z. B. der Werkzeugschleiferei) in Katalogen, Broschüren oder auf der Website der Firma Dulco GmbH ist unverbindlich und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Firma Dulco GmbH eine Bestellung des Kunden schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt oder die bestellte Ware liefert bzw. den Schleifauftrag ausführt. Angaben in technischen Unterlagen, Prospekten und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Dulco GmbH ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden.
2.2 Preise und Nebenkosten
Für Privatpersonen (B2C) verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer. Für Unternehmen (B2B) verstehen sich alle Preise netto, exklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk (EXW) oder ab Auslieferungslager der Firma Dulco GmbH. Sämtliche Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Porto, vorgezogene Recyclinggebühren (für Verpackungen), Versicherung sowie sonstige Abgaben und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Verzögert sich die Auslieferung oder Abholung durch das Verschulden des Käufers um mehr als drei Monate nach dem vereinbarten Termin, ist die Firma Dulco GmbH berechtigt, den am tatsächlichen Liefertag gültigen Listenpreis zu berechnen.
2.3 Versand und Gefahrtragung
Für Firmenkunden (B2B): Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers (ab Werk), selbst wenn eine franko Lieferung vereinbart wurde.
Für Privatpersonen (B2C): Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Konsumenten auf diesen über.
2.4 Unvorhergesehene Ereignisse und Höhere Gewalt
Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen oder Ereignissen höherer Gewalt (wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Betriebsstörungen oder unverschuldeten Lieferengpässen bei Rohstoffen), welche die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, oder wird die Erfüllung des Vertrages für die Firma Dulco GmbH dauerhaft unmöglich, ist die Firma Dulco GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
3. Lieferfristen, Versand und Prüfpflicht
3.1 Lieferfristen und Termine
Die von der Firma Dulco GmbH angegebenen Lieferfristen und Termine sind Richtwerte und gelten als unverbindliche Zielvorgaben. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde von der Firma Dulco GmbH ausdrücklich und schriftlich garantiert. Die Firma Dulco GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten für Teillieferungen werden nur verrechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
3.2 Versandart
Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden gemäß Ziffer 2.2. Die Wahl der Versandart und des Transporteurs erfolgt durch die Firma Dulco GmbH nach bestem Ermessen. Eine Pflicht zur Wahl der günstigsten Versandart besteht nicht.
3.3 Prüf- und Rügepflicht (Mengenabweichungen und Transportschäden)
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder die bearbeiteten Werkzeuge aus der Schleiferei sofort nach Erhalt zu prüfen. Mengenabweichungen, Falschlieferungen oder offensichtliche Schäden müssen der Firma Dulco GmbH innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich oder per E-Mail gemeldet werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rüge, gilt die Lieferung (einschließlich der Mengen) als vorbehaltlos genehmigt. Verdeckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung zu rügen.
4. Sonderanfertigungen und Spezialwerkzeuge
4.1 Schriftform und Ausschluss von Rückgabe/Stornierung
Verträge über die Herstellung von Sonderwerkzeugen, Werkzeugen mit Sondermassen oder kundenspezifischen Anpassungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (oder Bestätigung per E-Mail). Da es sich um individuelle Anfertigungen handelt, sind jegliche Stornierungen durch den Kunden nach Auftragserteilung sowie eine Rückgabe oder der Umtausch der Ware komplett ausgeschlossen.
4.2 Fertigungsunterlagen und Schutzrechte Dritter
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Machbarkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, Muster oder technischen Angaben. Der Kunde garantiert, dass durch die Herstellung und Lieferung der Sonderanfertigungen keine gewerblichen Schutzrechte (z. B. Patente, Marken, Designs oder Urheberrechte) Dritter verletzt werden. Sollte die Firma Dulco GmbH von einem Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Firma Dulco GmbH von allen Ansprüchen sowie den anfallenden Rechtskosten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) vollumfänglich freizustellen.
4.3 Eigentum am Werkzeug
Werkzeuge, Formen, Vorrichtungen, Programmierungen und Clichés, die für die Herstellung der Sonderanfertigungen benötigt oder neu erstellt werden, bleiben im alleinigen Eigentum der Firma Dulco GmbH. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einen Kostenanteil dafür entrichtet hat.
4.4 Rücktrittsrecht bei technischen Schwierigkeiten
Angebote für Sonderanfertigungen basieren auf einer Aufwandsschätzung. Sollten sich während der Produktion unvorhergesehene technische Schwierigkeiten einstellen, die mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht gelöst werden können, ist die Firma Dulco GmbH berechtigt, frist- und kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Freiwilliges Rückgabe- und Widerrufsrecht (nur für Standardwerkzeuge)
5.1 Grundsatz
Die Firma Dulco GmbH gewährt allen Kunden (sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen/Wiederverkäufern) ein freiwilliges Rückgaberecht ausschließlich für unbenutzte Standardwerkzeuge.
5.2 Strikt ausgeschlossene Produkte
Das Rückgaberecht ist absolut ausgeschlossen für alle Sonderanfertigungen, Spezialwerkzeuge gemäß Ziffer 4 sowie Werkzeuge, die speziell für den Kunden modifiziert oder endbearbeitet wurden. Beispiel: Standardwerkzeuge, die eine kundenspezifische Anpassung erhalten haben (wie z. B. eine HSS-Kreissäge mit einer extra für den Kunden angefertigten Sonderzahnung), sind von der Rückgabe komplett ausgeschlossen.
5.3 Fristen und Form
Der Widerruf bzw. Rückgabewunsch muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Firma Dulco GmbH erklärt werden. Maßgebend ist das Absende Datum.
5.4 Bedingungen an den Zustand der Ware
Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nur, wenn die Ware absolut ungebraucht ist und in der unbeschädigten, ungeöffneten Originalverpackung sowie ohne jegliche Gebrauchs- oder Schleifspuren bei der Firma Dulco GmbH eintrifft. Bereits geöffnete, beschädigte oder verschmutzte Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Die Kosten und das Transportrisiko für die Rücksendung trägt vollumfänglich der Kunde.
5.5 Abzüge und Bearbeitungspauschale
Bei jeder Rückgabe zieht die Firma Dulco GmbH vom Rückerstattungsbetrag die effektiv entstandenen Hinsendekosten sowie eine Bearbeitungs- und Unkostenpauschale von CHF 50.00 ab.
6. Gewährleistung (Garantie) und Haftungsausschlüsse
6.1 Gewährleistungsfristen
Für Firmenkunden (B2B): Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Werkzeuge beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware. Für die Dienstleistungen der Werkzeugschleiferei (Nachschleifen) wird jede Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen.
Für Privatpersonen (B2C): Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Werkzeuge beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.
6.2 Mängelrüge und Vorgehen
Verdeckte Mängel, die trotz sofortiger Prüfung (gemäß Ziffer 3.3) nicht erkennbar waren, sind der Firma Dulco GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich oder per E-Mail zu melden. Nach Feststellung eines Mangels darf das Werkzeug vom Kunden nicht weiterverwendet, verändert, verarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls erlöschen sämtliche Garantieansprüche. Jeder Rückversand im Rahmen der Garantie bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Dulco GmbH.
6.3 Rechte der Firma Dulco GmbH (Nachbesserung vor Wandelung/Minderung)
Bei einem nachgewiesenen Sachmangel steht der Firma Dulco GmbH primär das Recht zu, nach eigener Wahl das Werkzeug kostenlos nachzubessern oder fehlerfreie Ersatzware zu liefern. Die gesetzlichen Rechte auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Preisnachlass (Minderung) werden im gesetzlich zulässigen Maß ausgeschlossen. Ersetzte Werkzeuge oder Teile gehen in das Eigentum der Firma Dulco GmbH über.
6.4 Ausschluss der Gewährleistung
Jede Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Schäden infolge von:
- natürlicher Abnutzung und vorzeitigem Verschleiß im Betrieb;
- fehlerhafter, nachlässiger oder unsachgemäßer Handhabung oder Überbeanspruchung des Werkzeugs;
- ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhafter Wartung oder falscher Bedienung;
- thermischen, chemischen, elektrochemischen, Witterungs- oder Natureinflüssen.
Die Garantie erlischt sofort, wenn das Werkzeug vom Kunden selbst oder durch Dritte eigenmächtig nachgeschliffen, verändert oder repariert wurde.
6.5 Umfassender Haftungsausschluss (insb. Mangelfolgeschäden)
Die Haftung der Firma Dulco GmbH beschränkt sich ausschließlich auf die Nachbesserung oder den Ersatz des gelieferten Werkzeugs selbst. Jede weitergehende Haftung für direkte oder indirekte Schäden, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden wird im gesetzlich maximal zulässigen Maß vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Firma Dulco GmbH haftet in keinem Fall für Produktionsausfälle, Stillstandszeiten von Maschinen, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen oder Schäden an Werkstücken des Kunden. Dieser Ausschluss gilt nicht bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Firma Dulco GmbH (Art. 100 OR). Jede Haftung der Firma Dulco GmbH für Schäden, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen, die durch einen vertragswidrigen Export der Werkzeuge in das Ausland (außerhalb der Schweiz/Liechtenstein) entstehen, wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der Kunde trägt hierfür das alleinige Haftungsrisiko gemäß Ziffer 1.4.
7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
7.1 Fälligkeit und Währung
Sämtliche Rechnungen der Firma Dulco GmbH sind, sofern auf der Rechnung oder Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto und ohne jeden Abzug zu bezahlen. Alle Zahlungen haben bargeldlos per Banküberweisung oder bar in Schweizer Franken (CHF) zu erfolgen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
7.2 Barzahlung bei Laufkundschaft und Kleinbeträgen
Für Laufkundschaft, Direktabholungen oder Kleinbeträge (z. B. bei geringfügigen Schleifaufträgen, bei denen sich eine Rechnungsstellung wirtschaftlich nicht lohnt) erfolgt die Bezahlung sofort bar vor Ort bei der Übergabe der Ware. Die Firma Dulco GmbH behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen (insbesondere bei schlechter Zahlungshistorie oder Zahlungsverzug in der Vergangenheit) von der Lieferung auf Rechnung auszuschließen und Lieferungen oder Dienstleistungen ausschließlich gegen Barzahlung oder Vorauskasse auszuführen.
7.3 Zahlungsverzug und Verzugszins
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne gesonderte Mahnung automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Dulco GmbH berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu verrechnen. Zudem kann ab der zweiten Mahnung für jede Mahnung eine angemessene Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben werden.
7.4 Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit (Bonität)
Gerät der Kunde mit einer Zahlung um mehr als vier Wochen in Rückstand, oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit (z. B. durch offene Betreibungen, Einleitung eines Konkurs- oder Nachlassverfahrens), werden alle ausstehenden Forderungen der Firma Dulco GmbH gegenüber diesem Kunden sofort zur Zahlung fällig. In diesen Fällen ist die Firma Dulco GmbH zudem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Schleifaufträge zurückzuhalten, Vorauskasse zu verlangen oder fristlos von laufenden Verträgen zurückzutreten.
7.5 Verrechnungsverbot
Für Firmenkunden (B2B): Dem Kunden ist es untersagt, anfallende Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen gegen die Firma Dulco GmbH zu verrechnen (Verrechnungsverbot).
Für Privatpersonen (B2C): Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Werkzeuge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im alleinigen Eigentum der Firma Dulco GmbH.
8.2 Die Firma Dulco GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im zuständigen amtlichen Register (Eigentumsvorbehaltsregister) eintragen zu lassen, sofern sie dies für erforderlich hält.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Neuware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und der Firma Dulco GmbH jeden Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) unverzüglich zu melden.
8.4 Wiederverkäufer sind berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Sie treten jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages an die Firma Dulco GmbH ab, die ihnen aus dem Weiterverkauf gegen ihre Abnehmer erwachsen.
9. Besondere Bestimmungen für die Werkzeugschleiferei (Kundeneigentum)
9.1 Zustand des Kundenwerkzeugs: Der Kunde ist verpflichtet, die zum Schleifen angelieferten Werkzeuge vorab auf sichtbare Schäden oder Haarrisse zu prüfen und die Firma Dulco GmbH auf Besonderheiten des Materials hinzuweisen. Für Brüche oder Schäden, die während des Schleifprozesses aufgrund von Materialermüdung, Vorschäden oder verdeckten Materialfehlern des Kundenwerkzeugs entstehen, übernimmt die Firma Dulco GmbH keine Haftung.
9.2 Nicht abgeholte Werkzeuge: Werden bearbeitete Werkzeuge nach Aufforderung nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt oder kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, ist die Firma Dulco GmbH berechtigt, die Werkzeuge nach Ansetzung einer letzten Frist freihändig zu verwerten (zu verkaufen oder zu entsorgen), um die entstandenen Schleif- und Lagerkosten zu decken.
10. Datenschutz
10.1 Die Firma Dulco GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Kontaktdaten von Ansprechpartnern, Lieferadressen) ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen, zur Pflege der Kundenbeziehung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
10.2 Die Datenverarbeitung erfolgt streng nach den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung (z. B. an den Transporteur für den Versand) zwingend notwendig ist.
11. Erfüllungsort, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Dienstleistungen (einschließlich der Werkzeugschleiferei) und Zahlungen ist der Geschäftssitz der Firma Dulco GmbH.
11.2 Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen dem Kunden und der Firma Dulco GmbH unterstehen ausschließlich Schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht / CISG) wird vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Gerichtsstand
Für Firmenkunden (B2B): Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Kunden und der Firma Dulco GmbH ist der Geschäftssitz der Firma Dulco GmbH.
Für Privatpersonen (B2C): Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Wohnsitz des Kunden oder Geschäftssitz der Firma Dulco GmbH).
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB unwirksam, unvollständig oder ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
12.2 Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine rechtsgültige Regelung als vereinbart, die dem von den Parteien wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
